Veranstalter:
The Circus Frame e.V.
Bahnhofstraße 29
25551 Hohenlockstedt
Veranstaltung: Aerial-Circus Convention 2026
Datum: 04.06.2026, 14:00 Uhr bis 07.06.2026, 14:00 Uhr
Ort: Ferropolis – Stadt aus Eisen, Gräfenhainichen
§1 GELTUNGSBEREICH DER HAUSORDNUNG
Die Hausordnung gilt für den Besuch der Veranstaltung sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsflächen inklusive Parkplätzen und Wegen zur Veranstaltungsstätte. Die Gültigkeit verfällt auch nicht bei der Nutzung von Transportmitteln die durch den Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte – auch über Drittanbieter – erkennen Besucher:innen diese AGB sowie die geltende Hausordnung an. Zusätzlich gelten die AGB der Ferropolis Stiftung (www.ferropolis.de).
§2 HAUSRECHT
Das Hausrecht obliegt dem Verein The Circus Frame e.V.. Der eingesetzte Sicherheitsdienst ist befugt, im Namen des Veranstalters dieses Recht auszuüben, insbesondere Einlasskontrollen und Platzverweise durchzuführen.
§3 TICKETS UND ALTERSBESCHRÄNKUNGEN
Zutritt als Teilnehmer:in ist erst ab 16 Jahren gestattet.
Personen unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an Führungen teilnehmen oder das Gelände als Zuschauer:innen von Shows betreten
Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren dürfen nur mit gültigem Dokument zur Übertragung der Aufsichtspflicht, Altersnachweis und Kopie des Personalausweises der Eltern an der Veranstaltung teilnehmen.
Der Veranstalter behält sich vor, Altersnachweise und Erklärungen am Einlass zu kontrollieren.
Eine Übertragung der Aufsichtspflicht auf den Veranstalter erfolgt nicht.
Besucher:innen erhalten Zutritt nur nach bestätigter Teilnahme an der im Vorfeld verpflichtenden Sicherheitsunterweisung, deren Inhalte in einem separaten Dokument geregelt sind.
Der Weiterverkauf von Tickets an Dritte zu kommerziellen Zwecken ist untersagt. Tickets dürfen ausschließlich über www.aerial-circus-con.de oder offizielle Partner bezogen werden.
Hinweis zum Jugendschutz:
Für alle minderjährigen Besucher:innen gelten die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Der Veranstalter ist verpflichtet, diese Vorschriften konsequent umzusetzen.
Das Dokument zur Übertragung der Aufsichtspflicht ist vorab unter www.aerial-circus-con.de herunterzuladen, vollständig auszufüllen und beim Einlass unaufgefordert vorzuzeigen.
Minderjährigen ist das Mitbringen, der Erwerb und der Konsum von Alkohol und Tabak untersagt. Dies gilt auf dem gesamten Gelände inkl. Campingflächen. Verstöße führen zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch das Ordnungspersonal kontrolliert.
§4 ABSAGE, ABBRUCH ODER VERSCHIEBUNG DER VERANSTALTUNG
Der Veranstalter behält sich vor, die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Auflagen oder anderer nicht zu vertretender Umstände abzusagen, abzubrechen oder zu verschieben. In diesem Fall behalten Tickets ihre Gültigkeit für den Nachholtermin. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur, wenn dem Besucher nachweislich die Teilnahme am Nachholtermin nicht zumutbar ist (z. B. unverschiebbare Familienereignisse oder gebuchte Urlaubsreisen). Darüber hinausgehende Kosten (Anreise, Unterkunft etc.) sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt umfasst u. a. Pandemien, extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen, Terrorgefahr, behördliche Anordnungen. Maßgeblich ist die Einschätzung des Veranstalters unter Abwägung der Interessen aller Beteiligten.
§5 EINLASS UND ZUTRITTSKONTROLLEN
Einlass erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Tickets und nach bestätigter Sicherheitsunterweisung. Besucher:innen erklären sich mit Sicherheitskontrollen einverstanden.
Der Veranstalter kann Personen den Zutritt verweigern, wenn:
kein gültiges Ticket vorliegt
Altersnachweise oder das Dokument zur Übertragung der Aufsichtspflicht fehlt
An der Sicherheitsunterweisung nicht teilgenommen wurde oder gegen diese Verstoßen wurde
gefährliche oder verbotene Gegenstände mitgeführt werden
der/die Besucher:in unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht
ein Verhalten erkennbar auf Störung oder Gewaltabsicht hinweist
§6 VERHALTEN AUF DEM VERANSTALTUNGSGELÄNDE
Der Besucher hat die Eintrittskarte nach Einlass bei sich zu führen und auf diese oder eine sonst ausgehändigte Zutrittsberechtigung auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen.
Bei Verlust von Wertmarken, Pfandmarken, des Eintrittsbandes oder Müllpfandchips werden diese nicht ersetzt. Der Besucher hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Brandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.
Es ist dem Besucher verboten, den Veranstaltungsablauf zu stören, in Gebäuden außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen, strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften, andere Besucher zu gefährden, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden, Anlagen und Einrichtungen, usw. zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen, Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und andere Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu besteigen, Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht dem Besucher zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein, das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen, Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde, menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten, links- oder rechts- oder anders extremistisch zu handeln, insbesondere Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB), ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikel, Merchandise-Artikel und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu verkaufen. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung oder Teilen davon für den gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu erstellen, Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Künstler und ihrer Darbietungen auch für den privaten Gebrauch zu erstellen (dies ist auch schon durch das Urheberrechtsgesetz verboten), außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen für die Nutzung des Campingplatzes und dem Parken (siehe §12 Camping). Bei einem Verstoß kann der Veranstalter den Besucher aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der Besucher keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadenersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
§7 VERBOTENE GEGENSTÄNDE
Eine Liste verbotener Gegenstände befindet sich unter www.aerial-circus-con.de/faq. Der Veranstalter behält sich vor, auch vor Ort einzelne Gegenstände auszuschließen.
§8 FOTO-/VIDEOAUFNAHMEN
Der Veranstalter, Sponsoren und Partner erstellen während der Veranstaltung Bild- und Tonaufnahmen zu PR-Zwecken. Mit dem Betreten des Geländes erklären sich Besucher:innen damit einverstanden.Das erstellte Bild- und Videomaterial kann auf den sozialen Kanälen des Veranstalters (z. B. Instagram, Facebook, YouTube, TikTok) veröffentlicht, geteilt und verbreitet werden. Darüber hinaus kann dieses Material zu kommerziellen Zwecken genutzt, an Dritte weitergegeben und verkauft werden. Hinweise zum Datenschutz siehe §14.Foto- und Videographische Aufnahmen die in Zusammenarbeit mit einem Foto- oder Vidoegraphen vor Ort entstehen, können an den/die Teilnehmer:in weitgergeben werden, die Absprache erfolgen untereinander ohne das der Veranstalter tätig werden muss. Bei jeglicher Art der Veröffentlichung muss der Veranstalter und das Event „Aerial-Circus Convention 2026“ genannt und markiert werden.
§9 SICHERHEIT
Auf dem Gelände der Aerial-Circus-Convention wird mit schwerem Gerät gearbeitet. Daraus ergibt sich ein erhöhtes Gefahrenpotenzial durch bspw. unsachgemäße Benutzung von Maschinen, Auch die Teilnahme an sämtlichen Workshops und das Trainieren oder Nutzen der Installationen ergibt ein erhöhtes Gefahrenpotential und erfolgt auf eigene Gefahr. Circusrequisiten und Installationen können je nach dynamischer Last auch über Ihr Working-Load-Limit (WLL) oder Breaking-Load-Limit (BLL) belastet werden. Den Teilnehmern:innen ist bewusst, das Luftartistik alleine ein Grundrisiko darstellt. Bei unsachgemäßem Gebrauch und Überprüfung, Überlastung oder Fehler der Nutzenden trägt der Veranstalter keinerlei Haftung. Rechtliche Grundlagen u.a. DGVU Vorschrift 18 §21,..; DGVU Vorschrift 19 §9,…,…
Jede:r Teilnehmer:in trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für verursachte Schäden. Die Teilnahme ist ausschließlich nüchtern, ohne Restalkohol und frei von bewusstseinsverändernden Substanzen (z. B. Drogen oder Medikamente mit beeinträchtigender Wirkung) erlaubt. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluss von der Veranstaltung. Den Anweisungen der Festivalleitung, Workshopleitung sowie aller zuständigen Helfer:innen ist uneingeschränkt Folge zu leisten. Verstöße gegen Sicherheitsanweisungen, die sich selbst oder andere gefährden, führen zum sofortigen Ausschluss von der Aktivität oder dem gesamten Festival. Innerhalb aller Bereiche herrscht absolutes Rauchverbot. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung und unter ständiger Anwesenheit ihrer erziehungsbeauftragten Person an Workshops teilnehmen und die Installationen nutzen.
Die Nutzung der Installationen, die Teilnahme an Workshops o.ä. erfolgt unter Ausschluss jeglicher Haftung durch den Veranstalter für daraus resultierende Sach- oder Personenschäden. Mit Teilnahme erkennen Besucher:innen diesen Haftungsausschluss ausdrücklich an. Das Gelände kann bei Gefährdung geräumt oder abgesperrt werden, ohne Anspruch auf (Teil-)Erstattung.
§10 PROGRAMMÄNDERUNGEN
Auch kurzfirstige Programmänderungen, behalten wir uns vor.
Ausfälle einzelner Künstler:innen oder Artist:innen stellen keinen Rückerstattungsgrund dar.
§11 VERANSTALTUNGSORT
Ferropolis, Gräfenhainichen.
Bei organisatorischem Bedarf kann der Veranstaltungsort verlegt werden, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung entsteht.
§12 CAMPING
Campen außerhalb des offiziellen Campingplatzes ist ausdrücklich untersagt. Autos dürfen generell nicht auf den Campingplatz und müssen außerhalb auf dem Parkplatz abgestellt werden. Für Wohnwagen, Wohnmobile und Campingbusse gibt es eine separate Stellfläche. Hierfür benötigt der Besucher neben dem Ticket noch ein seperates Camperticket pro Fahrzeug. Nach dem Parken ist das Bewegen oder Umplatzieren des Fahrzeugs auf dem Gelände untersagt. Die Abfahrt ist ausschließlich beim finalen Verlassen des Geländes zulässig.
Um den Aufwand für die Sperrmüllbeseitigung zu verringern, sind auf dem gesamten Campingplatz keine Möbelstücke wie Sofas und Sessel oder Autoreifen, Tonnen etc. erlaubt.
Der Campingbereich muss nach Veranstaltungsende frei von Verunreinigungen, z.B. Müll, Zelten, Essensreste etc. hinterlassen werden, hierfür haben die Teilnehmer:innen selbst Sorge zu tragen. Pfandflaschen und Pfanddosen, die vom Besitzer auf dem Festivalgelände stehengelassen werden gehen mit ihrem Verwertungsrecht auf die Aerial-Circus Convention über, Pfandsammeln ist nur dem vom Festival gestellten Personal genehmigt. Privates Pfandsammeln ist verboten.
Im Übrigen gelten die übrigen Bestimmungen der Hausordnung auch für das Camping.
§13 HAFTUNG DES VERANSTALTERS
Die Besucher:innen werden darauf hingewiesen, dass der Veranstalter keine Unfall-, Haftpflicht- oder Diebstahlversicherung für Teilnehmer:innen abgeschlossen hat. Es wird empfohlen, bei Bedarf eine eigene Versicherung abzuschließen, insbesondere bei der Teilnahme an risikobehafteten Aktivitäten wie Workshops oder dem Aufenthalt auf dem Campingplatz. Die gesetzlichen Ansprüche auf Schadensersatz bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleiben unberührt.
§14 DATENSCHUTZ
Es gelten die Datenschutzbestimmungen unter www.aerial-circus-con.de/datenschutz
Bei gesetzlicher Verpflichtung werden Daten (z. B. zur Infektionsnachverfolgung) an Behörden weitergeleitet.
§15 HAFTUNGSFREISTELLUNG
Bestandteil dieser AGB ist die vom Besucher auszufüllende Haftungsfreistellungs- und -ausschlusserklärung.
Zuletzt aktualisiert: August 2025
